Mitgliederschaft & Beitragsordnung

Beitragsordnung

§ 5 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

1 . Dem Verein kann jede natürliche Person als Mitglied angehören.
2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich, unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mit der Zustimmung des Vorstandes zum Vertrag beginnt die Mitgliedschaft. Eine Ablehnung, braucht nicht begründet zu werden. Bei Aufnahmeanträgen Minderjähriger ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
3. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) Austritt b) Ausschluss c) Tod d) Löschung des Vereins
4. Der Austritt muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, beginnend mit dem ersten Tag des nächsten Kalendermonats. In diesem Fall werden die im Voraus gezahlten Mitgliedsbeiträge nicht zurückerstattet!
5. Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht, der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beträge bestehen…

Einfach den Vertrag erfüllen, ausdrucken und unterschrieben zum Trainer bringen. Auch bei unserem Trainer können Sie den Vertrag beantragen.

Warten Sie einfach auf eine Begrüßungs-E-Mail mit allen Informationen über die nächsten Schritte

Die unterschriebene Kündigung muss dem Trainer persönlich übergeben werden. Die Kündigungsfrist ist ein Monat und beginnt mit dem 1. des nächsten Monats zu laufen.

Die Zahlungen werden einmal pro Monat oder einmal pro Jahr geleistet. Bei jährlicher Zahlung gibt es einen Sonderpreis.

60 Minuten Einzeltraining mit einem Trainer kosten 50 Euro. Bei Buchung mehrerer Trainings oder für größere Gruppen gibt es einen Sonderrabatt

Die wichtigsten Wettkämpfe sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für andere Wettbewerbe ist ein kleiner Zuschlag zu entrichten.