Mitgliederschaft & Beitragsordnung
Beitragsordnung
§ 5 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
1 . Dem Verein kann jede natürliche Person als Mitglied angehören.
2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich, unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mit der Zustimmung des Vorstandes zum Vertrag beginnt die Mitgliedschaft. Eine Ablehnung, braucht nicht begründet zu werden. Bei Aufnahmeanträgen Minderjähriger ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
3. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) Austritt b) Ausschluss c) Tod d) Löschung des Vereins
4. Der Austritt muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, beginnend mit dem ersten Tag des nächsten Kalendermonats. In diesem Fall werden die im Voraus gezahlten Mitgliedsbeiträge nicht zurückerstattet!
5. Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht, der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beträge bestehen…